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Unterstützung | Finanzen 02.11.2011

Schlafende Zwillinge

­Doppelter Kindersegen - doppeltes Geld? Von wegen.

Zwillings- bzw. Mehrlingseltern erhalten nicht das doppelte oder dreifache Elterngeld. Sie bekommen für ein Kind, wie andere Eltern auch, 65 bis 67 Prozent des Nettogehaltes mit einem Höchstsatz von 1800 Euro bzw. einem Mindestsatz von 300 Euro. Für jeden weiteren Mehrling erhalten Sie zusätzlich 300 Euro, Zwillingseltern bekommen dementsprechend mindestens 600 Euro pro Monat, höchstens aber 2100 (und nicht 3600) Euro, Drillingseltern mindestens 900, höchstens 2400 Euro.

Weitere Tipps für Zwillings- und Mehrlingseltern finden Sie hier.

Tags: Mehrlinge, Zwillinge, Elterngeld, Berufstätigkeit, Krankenkasse, Unterstützung, Finanzen

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