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Finanzielle Unterstützung 02.08.2011

Paar in ihrer Wohnung

­Das Elterngeld wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet. Sie erhalten nach der Entbindung 65 bis 67 Prozent dieses Einkommens, wobei es einen Höchstwert von 1800 Euro gibt und einen Mindestwert von 300 Euro.

Das heißt, auch wenn Sie vor der Geburt des Kindes nicht verdient haben, stehen Ihnen 300 Euro pro Monat zu. Verdienten Sie sehr viel, so stehen Ihnen aber maximal 1800 Euro zu. Das Einkommen des Partners spielt bei der Berechnung Ihres Elterngeldes keine Rolle.

Das Elterngeld kann im Allgemeinen nur während der ersten vierzehn Lebensmonate nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann aber maximal zwölf Monate lang Elterngeld beziehen (entweder die Mutter oder der Vater). Zwei “Bonusmonate” kommen hinzu, wenn auch der andere Elternteil für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt.

Allerdings: Waren Sie während der Schwangerschaft abhängig beschäftigt und erhalten daher für die Zeit nach der Entbindung Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse und Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber, so werden nur zwölf Monate Elterngeld bezahlt. Lohnersatzleistungen für die nachgeburtlichen Schutzfristen, die mindestens acht Wochen lang nach der Geburt gezahlt werden, werden also von der Zeit der Elterngeldzahlung abgezogen.

Es steht Ihnen offen, wie Sie als Paar die Monate untereinander aufteilen. Sie können gleichzeitig (dann verringert sich die Zahl der Monate entsprechend), aber auch nacheinander Elterngeld beziehen (zum Beispiel die Mutter acht und anschließend der Vater sechs Monate lang).

Tags: Partner, Väter, Elterngeld, Mutterschutzfrist, Mutterschaftsgeld, Krankenkasse, Zuschüsse, Finanzielle Unterstützung

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