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Ratgeber 01.04.2010

Bauch einer Schwangeren mit Smiley

­Im Mutterschutzgesetz heißt es, Sie müssen Ihren Arbeitgeber informieren, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Eine genaue Frist gibt es hier aber nicht.

Möglicherweise ist der vierte Schwangerschaftsmonat ein guter Moment, den Chef zu informieren. In dieser Zeit ist das Risiko einer Fehlgeburt nicht mehr so hoch und Ihr Bauch beginnt langsam zu wachsen.

Ein weiterer Vorteil wäre, dass alle Beteiligten durch eine solch frühe Mitteilung genug Zeit hätten, sich auf die neue Situation einzustellen. Eine Vertretung kann noch organisiert und möglicherweise von Ihnen eingearbeitet werden, außerdem könnten Sie die Möglichkeiten einer Teilzeitarbeit klären.

Offenheit über Ihre Situation hat zudem auch die emotionale Seite, dass Sie ab diesem Zeitpunkt auch Ihre Freude mit den Arbeitskollegen teilen können. Zu bedenken ist zudem, dass es Ihr Chef als großen Vertrauensbruch empfinden könnte, wenn Sie ihm gegenüber sehr lange mit der Mitteilung warten und er dann aus anderer Quelle von Ihrer Schwangerschaft erfährt.

Tags: Fehlgeburt, Teilzeitarbeit, Mutterschutzgesetz, Schwangerschaft, Planung, Chef, Zeitpunkt, Ratgeber

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