Schwanger: So sagen Sie es dem Chef
Nehmen Sie sich genügend Zeit, um zu überlegen, was genau Sie ihm in dem Gespräch mitteilen und was Sie eventuell mit ihm besprechen möchten. Seien Sie klar in Ihren Ansagen und erläutern Sie Ihrem Chef Ihre Vorstellungen möglichst detailliert.
Sorgen Sie sich nicht, wenn Sie zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht exakt sagen können, wie Sie die nächste Zeit zu organisieren gedenken. Jeder weiß, dass Sie sich erst dann genau festlegen können, wenn Ihr Baby geboren ist und alles planmäßig verlief. Was Sie aber bereits zu diesem frühen Zeitpunkt angeben können, sind der voraussichtliche Geburtstermin, Anfang und Ende der Mutterschutzfrist und ob Sie vorher oder erst nachher Ihren verbleibenden Urlaubsanspruch geltend machen möchten.Wenn Sie schon jetzt relativ genau wissen, ob und ggf. wann Sie Elternzeiten nehmen möchten, und Sie Ihren Chef frühzeitig in Ihre Entscheidungen einbeziehen, zeugt dies auch von einem Vertrauen, das Sie ihm entgegenbringen – was andererseits ihm die Gelegenheit geben könnte, Ihnen bei Ihren Vorstellungen beispielsweise von Teilzeitarbeit entgegenzukommen. Nach dem Gespräch mit dem Chef sollten Sie auch möglichst bald die Personalabteilung informieren, denn erst ab dann gelten für Sie die Mutterschutzvorschriften.
Tags: Elternzeit, Geburtstermin, Mutterschutzfrist, Teilzeitarbeit, Chef, Gespräch, Zeitpunkt, Urlaubsanspruch, Vertrauen, Mutterschutzvorschriften, Ratgeber
