Sie benötigen für diese Anzeige den aktuellen Flash Player. Laden Sie jetzt den aktuellen Flash Player herunter.
Ratgeber 02.11.2011

Mädchen schaut zum Himmel

­Nehmen Sie sich genügend Zeit, um zu überlegen, was genau Sie ihm in dem Gespräch mitteilen und was Sie eventuell mit ihm besprechen möchten. Seien Sie klar in Ihren Ansagen und erläutern Sie Ihrem Chef Ihre Vorstellungen möglichst detailliert.

Sorgen Sie sich nicht, wenn Sie zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht exakt sagen können, wie Sie die nächste Zeit zu organisieren gedenken. Jeder weiß, dass Sie sich erst dann genau festlegen können, wenn Ihr Baby geboren ist und alles planmäßig verlief. Was Sie aber bereits zu diesem frühen Zeitpunkt angeben können, sind der voraussichtliche Geburtstermin, Anfang und Ende der Mutterschutzfrist und ob Sie vorher oder erst nachher Ihren verbleibenden Urlaubsanspruch geltend machen möchten.

Wenn Sie schon jetzt relativ genau wissen, ob und ggf. wann Sie Elternzeiten nehmen möchten, und Sie Ihren Chef frühzeitig in Ihre Entscheidungen einbeziehen, zeugt dies auch von einem Vertrauen, das Sie ihm entgegenbringen – was andererseits ihm die Gelegenheit geben könnte, Ihnen bei Ihren Vorstellungen beispielsweise von Teilzeitarbeit entgegenzukommen. Nach dem Gespräch mit dem Chef sollten Sie auch möglichst bald die Personalabteilung informieren, denn erst ab dann gelten für Sie die Mutterschutzvorschriften.

Tags: Elternzeit, Geburtstermin, Mutterschutzfrist, Teilzeitarbeit, Chef, Gespräch, Zeitpunkt, Urlaubsanspruch, Vertrauen, Mutterschutzvorschriften, Ratgeber

Ihre Bewertung:
1
2
3
4
5
0

Mehr zum Thema

Bauch einer Schwangeren mit Smiley
Ratgeber

Schwanger: Wann den Chef informieren?

Im Mutterschutzgesetz heißt es, Sie müssen Ihren Arbeitgeber informieren, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Eine genaue Frist gibt es hier aber nicht.

hierweiterlesen