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Stillen 13.01.2012

Büroalltag

­Frauen, die möglichst schnell nach der Geburt wieder arbeiten gehen möchten oder müssen, können genauso stillen wie Mütter, die die erste Zeit daheim bleiben. Es gibt sogar gesetzliche Regelungen zu Stillpausen während der Arbeitszeit.

Berufsleben und Familie unter einen Hut zu bringen ist eine echte Herausforderung. Die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Sie abstillen müssen.

Vielleicht möchten Sie Ihre Milchproduktion gerne voll aufrechterhalten, vielleicht ist es für Sie angenehmer, das Stillen teilweise fortzuführen, oder aber Sie entscheiden sich ganz abzustillen. Auch hier gilt es eine individuelle Lösung für sich zu finden.

Wenn Sie bald nach der Geburt an den Arbeitsplatz zurückkehren, so gilt für Sie das Mutterschutzgesetz. Dieses Gesetz räumt Ihnen unter anderem Stillzeiten am Arbeitsplatz ein. Und zwar mindestens zweimal am Tag eine halbe Stunde oder einmal am Tag eine Stunde, die Sie nicht nacharbeiten müssen.

Tags: Ernährung, Abstillen, Stillen, Berufstätigkeit, Mutterschutzgesetz, Stillzeiten, Baby, Stillen

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