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Ratgeber 21.04.2010

Büroalltag

­Im Umgang mit Ihrem Arbeitgeber gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten, wenn Sie bereits von Ihrer Schwangerschaft wissen. Für Sie gelten dann gesonderte Regelungen.

Eine Schwangerschaft bedeutet nicht nur eine körperliche Umstellung, sie bedarf auch einiger struktureller Planungen. Ganz gleich, ob Sie sich sehr wohlfühlen in Ihrem Job und sich noch gar nicht vorstellen können, bald nicht mehr täglich an Ihren Arbeitsplatz zu kommen, oder ob Sie sich auf den Mutterschutz freuen – es ist wichtig, bald mit Ihrem Chef über die Schwangerschaft zu sprechen.

Der Gedanke an dieses Gespräch fällt den meisten Frauen zunächst einmal schwer, sind sie sich doch oft noch gar nicht über ihre eigenen Gefühle im Klaren … Doch erst, wenn Ihr Arbeitgeber über Ihre Situation informiert ist, gelten für Sie all die Regelungen zum Schutz der werdenden Mutter am Arbeitsplatz. Bleibt nur noch zu überlegen, wann der richtige Zeitpunkt für die Mitteilung ist.

Übrigens: Falls Sie sich in der Schwangerschaft auf eine neue Stelle bewerben, gelten für Sie diese Regelungen.

Tags: Gefühle, Berufstätigkeit, Mutterschutzgesetz, Schwangerschaft, Bewerbungsgespräch, Planung, Arbeitsplatz, Mutterschutz, Chef, Gespräch, Schutz, Gesetze, Mein Körper, Ratgeber

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