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Job & Karriere 01.03.2011

Büroalltag

­Paragraphen hin oder her: Sie sollten wissen, was Ihnen zusteht, denn als Schwangere oder Mutter gelten für Sie besondere Regelungen am Arbeitsplatz. Nehmen Sie sie ernst, denn Sie dienen Ihrem Schutz.

Die Rechte von (werdenden) Müttern am Arbeitsplatz werden im Mutterschutzgesetz geregelt. Was das für Sie bedeutet? Eigentlich nur Gutes. So sind etwa die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszeiten für Schwangere und stillende Mütter in den Paragraphen geregelt.

Für frisch gebackene Mütter gilt zudem ein Beschäftigungsverbot in der Zeit des Mutterschutzes und das ist noch nicht alles. Zusätzlich dazu gilt für Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Entbindung ein Kündigungsschutz und sie haben das Recht in Teilzeit zu arbeiten, wenn Sie aus der Elternzeit in den Job zurückkehren.

Wussten Sie, dass Sie dann auch noch Anspruch auf Stillzeiten während der Arbeitszeit haben, sofern Sie Ihr Baby mit Muttermilch ernähren? All das ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Ein Privileg für Schwangere und junge Mütter.

Rückkehr an den Arbeitsplatz: Lesen Sie den Erfahrungsbericht einer Mutter.

Tags: Elternzeit, Arbeitszeiten, Recht, Job & Karriere

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