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Recht 14.11.2011

Büroalltag

­Geht die Ehe kaputt, stehen viele Paare vor einem Berg voller Fragen. Die wichtigsten versucht babilu-Expertin Claudia Bärtschi, Fachanwältin für Sozialrecht, im folgenden aufzulisten. Die nachfolgende Checkliste zur Ehescheidung beschränkt sich auf die rechtlichen Fragen. Beachten Sie aber, eine Checkliste immer nur ein Gedankenanstoß ist. Sie sollte das Beratungsgespräch beim Anwalt nicht ersetzen.

Voraussetzungen für die Scheidung:
Ein Scheidungsantrag kann eingereicht werden, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben. Ein Getrenntleben kann durch Auszug eines Ehegatten oder innerhalb einer Wohnung stattfinden, wenn die Eheleute getrennte Schlafzimmer haben und getrennt wirtschaften.

Soll eine abweichende Regelung zum Versorgungsausgleich getroffen werden?
In manchen Fällen macht es Sinn, den Versorgungsausgleich anders als gesetzlich vorgesehen zu regeln. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn gleichzeitig Zugewinnansprüche berücksichtigt werden.

Sollen Zugewinnansprüche geltend gemacht werden?
Ohne weitere Anträge umfasst der Scheidungsantrag nur die Scheidung der Ehe und den Ausgleich der Versorgungsanwartschaften. Falls ein Ehegatte Anspruche an das Vermögen des anderen Ehegatten stellt (Zugewinnanspruch), ist dies gesondert zu beantragen.

Sollen Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden?
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt mit Rechtskraft der Scheidung. Unterhalt nach der Scheidung der Ehe ist gesondert zu beantragen.
Ein Anspruch auf Kindesunterhalt hingegen bleibt von der Ehescheidung unberührt.

Sind Regelungen zum Umgangsrecht oder zur elterlichen Sorge notwendig?
Umgangskontakte mit gemeinsamen Kindern werden meistens unabhängig vom Scheidungsverfahren vereinbart. Zu prüfen ist, ob im Scheidungsverfahren noch Regelungsbedarf besteht.

Besteht noch ein gemeinsamer Mietvertrag?
Falls sich der Vermieter oder einer der Ehegatten weigert, den Mietvertrag auf die Verhältnisse nach Auszug eines Ehegatten anzupassen, gibt es im Rahmen des Scheidungsverfahrens die Möglichkeit, die Klärung zu erzwingen.

Bestehen andere gemeinsame Verträge z.B. gemeinsam abgeschlossene Versicherungen, gemeinsames Eigentum?

Bestehen noch Vollmachten gegenüber dem Ehegatten, z.B. Bankvollmachten, Vorsorgevollmachten?

Sind erbrechtliche Regelungen getroffen worden?
Wer ein Testament verfasst hat oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat, sollte diese auf Gültigkeit überprüfen.

Ist der Hausrat aufgeteilt?
Die Teilung des Hausrats sollte spätestens mit der Scheidung erfolgen, da von einem weiteren Zusammenleben nicht mehr ausgegangen werden kann.

Ist ein Ehegatte familienversichert beim anderen Ehegatten?
Zu beachten ist, dass die Familienversicherung mit Rechtskraft der Scheidung wegfällt.

Tags: Recht, Trennung, Recht

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