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Unterstützung 17.02.2012

Teller mit Keksen

­Für Schwangere oder Mütter, die gerade erst entbunden haben, ist der Haushalt oft eine große Herausforderung, der Bauch ist im Weg, vielleicht setzen die ersten Frühwehen ein oder sie sind noch geschwächt von der Geburtsanstrengung. Umso schöner ist es, wenn ihnen geholfen wird.

Wenn Sie Ihren Haushalt aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung vorübergehend nicht mehr selbst führen können und ein Kind unter zwölf Jahren zu versorgen haben, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind. Sie wird sich einige Stunden am Tag um Ihren Haushalt und die Geschwisterkinder kümmern. Um Vertrauen zu fassen, ist es sinnvoll, die Haushaltshilfe schon vor der Entbindung kennenzulernen.

Die Unterstützung im Haushalt durch eine Haushaltshilfe, die Eltern, Schwiegereltern oder eine Freundin ist vor allem für die erste Zeit nach der Geburt sehr zu empfehlen. Sie können sich dadurch Ru­he und Erholung von den Anstrengungen der Ge­burt gönnen und sich ganz auf sich selbst, Ihr Neugeborenes und Ihre Familie konzentri­eren.

Auch wenn Sie eine Haushaltshilfe ein­stellen oder die Unterstützung Ih­rer Mut­ter, der Schwiegermutter od­er einer Freundin annehmen werden, ist es praktisch und sinnvoll, einige Vorbereitungen bereits vor der Geburt zu treffen. Nutzen Sie die langen Tage davor, um die Wohnung nochmals richtig zu putzen und aufzuräumen oder den Berg der ungewaschenen Wäsche zu verkleinern. Zudem ist es sehr nützlich, wenn Sie einen Verpflegungsvorrat bereitstellen, durch den sich die Einkaufsliste in den ersten Tagen nach der Geburt auf ein Minimum beschränken lässt.

“Nachdem ich mein zweites Kind per Kaiserschnitt geboren hatte und mein Mann durch seine Arbeit verhindert war, mir in der ersten Zeit zu Hause zu helfen, war die Haushaltshilfe ein wirklicher Segen. Sie kümmerte sich sehr liebevoll um meinen zweijährigen Sohn und hat ganz toll für uns gekocht.”
Christiane (33)

Tags: Geschwister, Kaiserschnitt, Freunde, Waschen, Haushaltshilfe, Krankenkasse, Unterstützung

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In den Tagen nach der Geburt wird sich Ihre Nachsorgehebamme um Sie und Ihr Kind kümmern. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Kosten für die Hebammennachsorge so lange übernommen, wie Sie Ihr Kind stillen, also auch über die Zeit des Wochenbettes hinaus.

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