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Untersuchungen 09.12.2010

Schwangere Frau bei Ultraschalluntersuchung

­In den ersten Monaten der Schwangerschaft, genauer gesagt bis zur dreißigsten Schwangerschaftswoche, findet alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung statt. Ab dann verkürzt sich dieser vierwöchige Rhythmus zunächst zu einem zweiwöchigen, schließlich zu einem einwöchigen Rhythmus.

Überschreiten Sie den errechneten Geburtstermin, wird Ihr Gynäkologe oder Ihre Hebamme Sie alle zwei Tage untersuchen. Bei jeder dieser Untersuchungen wird der Höhenstand Ihrer Gebärmutter getastet, Ihr Blutdruck gemessen, Sie werden gewogen und Ihr Urin auf Eiweiß, Bakterien und Zucker untersucht. Am Ende der Schwangerschaft wird außerdem kontrolliert, ob Ihr Muttermund noch geschlossen oder schon etwas geöffnet ist.

Für alle diese Untersuchungen, bis auf den Ultraschall, können Sie auch einen Termin bei Ihrer Hebamme wahrnehmen. Sollten Sie Fragen haben oder Ihnen etwas unklar sein, lassen Sie es sich von Ihrem Arzt oder der Hebamme erläutern.

Ultraschalluntersuchungen

Es sind bei jeder Schwangeren drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Die erste findet in der neunten bis zwölften Schwangerschaftswoche statt, die zweite in der 19. – 22. Woche und die dritte in der 29. – 32. Woche.

Tags: Muttermund, Wehen, Mutterpass, Geburtstermin, Blutdruck, Röteln, Vorsorgeuntersuchungen, Eiweiß, Risikoschwangerschaften, CTG, Blutuntersuchungen, Rhesusfaktor, Schwangerenvorsorge, Krankheiten, Vorsorge, Untersuchungen

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