Finanzielle Unterstützung für Schwangere
Für Schwangere, die sich in einer Notlage an eine Schwangerenberatungsstelle wenden, wurde die Bundesstiftung “Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” ins Leben gerufen.
Die Stiftung hilft jährlich 150.000 Frauen mit Zuschüssen für die Erstausstattung der Kinder, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung und die Betreuung des Kleinkindes. Um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland und besitzen einen Mutterpass (oder ein Schwangerschaftsattest).
- Sie wenden sich noch vor der Geburt an eine Schwangerenberatungsstelle, lassen sich dort beraten und beantragen die Hilfe der Bundesstiftung.
- Sie befinden sich in einer Notlage. Dazu muss die Beratungsstelle Ihre Einkommensverhältnisse überprüfen. Zuschüsse der Bundesstiftung sind nämlich nur möglich, wenn andere Sozialleistungen nicht genügen.
Die Hilfe wird nicht bei der Bundesstiftung selbst, sondern bei den Schwangerenberatungsstellen beantragt. Hierzu gehören folgende Organisationen: Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, donum vitae, Pro Familia, Sozialdienst katholischer Frauen oder die Schwangerschaftsberatungsstellen der Städte und Landkreise. Auf die Hilfe besteht kein Rechtsanspruch.
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