Behindertengleichstellungsgesetz
Eine wichtige Errungenschaft, die zu Erleichterungen in vielen Lebensbereichen geführt hat, ist das seit 2002 in Deutschland gültige Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Ziel des Gesetzes ist es, “die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen”.Im BGG ist beispielsweise das Amt des Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen (www.behindertenbeauftragte.de) erstmals gesetzlich verankert. Außerdem geht es in dem Gesetz um Benachteiligungsverbote, Barrierefreiheit und die Rechte der Verbände der Selbsthilfe behinderter Menschen.
Immer breiter fächert sich die Landschaft der Einrichtungen und der Konzepte der Behindertenhilfe, was auch Ergebnis der fortwährenden politischen und wissenschaftlichen Diskussion der letzten Jahrzehnte ist.
So gibt es viele Organisationen, Verbände und Selbsthilfegruppen, die Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen einen Erfahrungsaustausch ermöglichen, ihnen im Alltag helfen und ihre Interessen vertreten.
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