Kindergeld
Jedes Elternpaar hat Anspruch auf Kindergeld, unabhängig von der Höhe seines Einkommens oder der Zahlung von Elterngeld.
Das Kindergeld beträgt monatlich jeweils 184 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind erhalten Sie 190 Euro und für das vierte 215 Euro monatlich. Das Kindergeld wird maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes gezahlt. Nach der Geburt sollten Sie möglichst bald Kindergeld beantragen, da es nur für sechs Monate rückwirkend gezahlt wird.Antragsformulare gibt es bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit oder zum Herunterladen auf deren Internetseite (www.arbeitsagentur.de). Bedienstete des Öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei ihrer Dienststelle.
Besorgen Sie sich am besten schon in der Schwangerschaft einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder auf deren Internetseite und füllen Sie ihn in Ruhe aus. Dann brauchen Sie das Formular nach der Geburt nur noch abzuschicken.
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