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Recht 03.05.2011

Kleines Kind mit Stöckchen im Grünen

­Bei der Namensgebung gibt es bestimmte einfache Regeln, die es Ihrem Kind erleichtern werden, mit dem Vornamen zurechtzukommen. Eine Übersicht.

7 Tipps zur Namensgebung

  • Der Vorname sollte zum Nachnamen passen (zu langen Nachnamen passen am besten kurze Vornamen und umgekehrt , z. B. Tim Mustermann oder Magdalena Schulz).
  • Die letzte Silbe des Vornamens sollte möglichst nicht identisch sein mit der ersten Silbe des Nachnamens (z. B. Markus Kusko).
  • Vornamen, die schwer auszusprechen oder missverständlich sind, können zu Hänseleien führen. Nutzen Sie Ihre Fantasie und stellen Sie sich vor, den Namen des Kindes durch eine vollbesetzte Straßenbahn zu rufen! Oder wie es ist, wenn die Lehrerin Ihr Kind in der Schule aufrufen wird.
  • Der Name sollte im Kleinkindalter genauso passen wie in späteren Lebensjahren. Stellen Sie sich Ihren Säugling mit dem Namen vor und anschließend einen pubertären Teenager in der Disko.
  • Vorname und Nachname sollten sich am besten nicht reimen (z. B. Klaus Paus).
  • Die Initialen sollten zueinanderpassen (Anna Anders ist schwierig für das Kind).
  • Mit den Namen von Berühmtheiten tun Sie Ihrem Kind nicht immer etwas Gutes – was, wenn Ihr Kind die Person später nicht mag?

Tags: Nachname, Namensgebung, Vornamen, Schwangerschaft, Baby, Recht

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Das Recht der Vornamensgebung ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort ist zwar nicht ausdrücklich von Vornamen die Rede, die Vornamensgebung leitet sich aber aus der Personensorge ab, das heißt, dass die Vornamensgebung beiden Elternteilen zusteht, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.

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