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Arbeitnehmerrechte | Stillende Mütter 07.03.2010

Baby beim Stillen

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Sie dürfen Ihr Kind während der Arbeitszeit stillen, und zwar mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Diese Zeit müssen Sie als stillende Mutter nicht nacharbeiten. Es gibt allerdings keine gesetzliche Regelung darüber, wie viele Monate nach der Geburt Ihnen die täglichen Stillzeiten gewährt werden.

“Ich hatte das Glück, dass mein Mann freiberuflich tätig war, so dass er zu Hause arbeiten und fast den ganzen Tag bei unserem Kind sein konnte, während sich eine Haushaltshilfe um Wickeln, Füttern etc. kümmerte. Zum Stillen hat mir mein Mann die Kleine einfach zum Arbeitsplatz gebracht. Für alle eine super Lösung.”
Barbara (32)

Tags: Arbeitszeiten, Haushaltshilfe, Berufstätigkeit, Stillzeiten, Arbeitnehmerrechte, Stillende Mütter

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Für jedes Kind stehen den Eltern (sofern sie berufstätig sind) jeweils maximal drei Jahre Elternzeit zu. Die Elternzeit können Sie allein in Anspruch nehmen oder gemeinsam mit ihrem Partner, denn Vater und Mutter werden einzeln betrachtet, jedem Elternteil stehen drei Jahre Elternzeit zu. (Erst drei Jahre Mutter, dann drei Jahre Vater sind genauso möglich wie ein oder zwei oder drei Jahre gemeinsam)

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