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Untersuchungen 09.04.2010

Ärztin

­Die von den Krankenkassen getragene Grundversorgung umfasst auch eine Abschlusskontrolle bei Ihrem Arzt, die ca. sechs bis zehn Wochen nach der Geburt stattfinden sollte.

Ihr Arzt wird sich nach Ihrem physischen und psychischen Befinden erkundigen. Hatten Sie den Babyblues, der bei vielen Müttern in den ersten Tagen nach der Geburt auftritt, so sollte er sich bis dahin wieder gelegt haben.

Der Arzt wird Sie fragen, ob Sie Ihr Kind gut stillen können, und nötigenfalls die Brust untersuchen. Er überprüft, ob die Gebärmutter wieder ihre normale Größe erreicht hat, der Wochenfluss aufgehört hat und ob eventuelle Geburtsverletzungen abgeheilt sind.

Ein wichtiger Punkt der Abschlusskontrolle ist auch das Thema der Verhütung nach der Geburt. Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass volles Stillen zwar gelegentlich den Eisprung herauszögern kann, als Verhütungsmethode je­doch nicht ausreicht. Mit der Verhütung wäre also bereits drei (bei vollem Stillen spätestens acht) Wochen nach der Geburt wieder zu beginnen.

Tags: Wochenfluss, Verhütung, Wochenbett, Babyblues, Grundversorgung, Abschlusskontrolle, Untersuchungen

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