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Finanzielle Unterstützung 08.04.2010

Junge Familie mit Teddybär

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Seit dem 1.1.2007 haben Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld, wenn sie

  • ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche arbeiten,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Elterngeld können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige beanspruchen.

Tags: Väter, Elterngeld, Berufstätigkeit, Selbstständigkeit, Finanzielle Unterstützung

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