Sie benötigen für diese Anzeige den aktuellen Flash Player. Laden Sie jetzt den aktuellen Flash Player herunter.
Job & Karriere 13.01.2012

Kalender

­Das Gesetz schützt berufstätige Schwangere und stillende Mütter vor zu belastenden Arbeitszeiten.

Nicht nur für Schwangere, sondern auch für stillende Mütter gilt: Sie dürfen nicht nachts zwischen zwanzig und sechs Uhr oder an Sonn- und Feiertagen und pro Tag nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten.

Tags: Arbeitszeiten, Stillen, Berufstätigkeit, Recht, Schwangerschaft, Job & Karriere

Ihre Bewertung:
1
2
3
4
5
0

Mehr zum Thema

Paar in der Wohnung
Unterstützung

Hilfe vom Staat

In Deutschland gibt es einige hilfreiche Leistungen, um junge (werdende) Familien zu unterstützen. Das erleichtert vielen den Einstieg ins Kinderglück.

hierweiterlesen