Arbeitszeiten werdender und junger Mütter
Das Gesetz schützt berufstätige Schwangere und stillende Mütter vor zu belastenden Arbeitszeiten.
Nicht nur für Schwangere, sondern auch für stillende Mütter gilt: Sie dürfen nicht nachts zwischen zwanzig und sechs Uhr oder an Sonn- und Feiertagen und pro Tag nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten.Tags: Arbeitszeiten, Stillen, Berufstätigkeit, Recht, Schwangerschaft, Job & Karriere
