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Arbeitnehmerrechte 25.11.2010

Büroalltag

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Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung stehen Mütter (auch in der Probezeit) unter Kündigungsschutz. Dieser Schutz gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von der Schwangerschaft oder der Geburt wusste oder wenn Sie es ihm innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitteilen.

Tags: Entbindung, Berufstätigkeit, Mutterschutzfrist, Beschäftigungsverbot, Schwangerschaft, Kündigungsschutz, Arbeitnehmerrechte

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