Das Recht der Vornamensgebung ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort ist zwar nicht ausdrücklich von Vornamen die Rede, die Vornamensgebung leitet sich aber aus der Personensorge ab, das heißt, dass die Vornamensgebung beiden Elternteilen zusteht, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
> weiterlesenDas Recht der Vornamensgebung ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort ist zwar nicht ausdrücklich von Vornamen die Rede, die Vornamensgebung leitet sich aber aus der Personensorge ab, das heißt, dass die Vornamensgebung beiden Elternteilen zusteht, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
> weiterlesenFür die einen ist es eine große Freude, für die anderen wird es irgendwann zur Qual, sich aus den Tausenden von Namen den einen perfekten für das eigene Kind auszusuchen. Immerhin wird es ein Leben lang damit herumlaufen!
> weiterlesenBei der Namensgebung gibt es bestimmte einfache Regeln, die es Ihrem Kind erleichtern werden, mit dem Vornamen zurechtzukommen. Eine Übersicht.
> weiterlesenTragen die Eltern durch eine Heirat denselben Familiennamen, ist die Sache eindeutig, das Kind wird den Nachnamen der Eltern erhalten.
> weiterlesenGefühls-Chaos: Sie empfinden gemeinsame Vorfreude aufs Baby, fürchten sich aber auch ein wenig vor der Verantwortung. Die Geburt eines Kindes verändert die Partnerschaft. Für Vater und Mutter gilt es, diese Veränderung in die richtige Richtung zu lenken.
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