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Rechtliche Aspekte der Vornamenswahl

Das Recht der Vornamensgebung ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort ist zwar nicht ausdrücklich von Vornamen die Rede, die Vornamensgebung leitet sich aber aus der Personensorge ab, das heißt, dass die Vornamensgebung beiden Elternteilen zusteht, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.

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